GB 2017

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsord- nung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in den turnusgemäßen Sitzungen über we- sentliche Geschäftsvorfälle der Bank. Die Themenschwerpunkte der Sitzungen bilden grundsätzliche Fragen der Geschäfts- politik, das Kredit- und Eigenanlagengeschäft, die Vermögens- und Ertragslage sowie die Risikosituation der Bank. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 22 der Satzung aus seiner Mitte unverändert Ausschüsse eingerichtet. Es besteht ein Kredit-, ein Prüfungs-, ein Bau- und ein Personalausschuss. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und den Lage- bericht haben wir entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses – unter Einbeziehung des Gewinnvortrags – entspricht den Vorschriften der Satzung. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfest- stellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsys- tems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems befasst. Außerdem haben wir uns über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert, solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Robert Fritsch, Diethelm Kirst, Werner Neuheuser und Wer- ner Weber-Gemmel aus dem Aufsichtsrat aus. Bis auf Herrn Kirst, der die satzungsmäßige Altersgrenze erreicht hat, ist eine Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder zulässig. Die Herren Fritsch, Neuheuser und Weber-Gemmel stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern und Kunden für das der Genossenschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr entge- gengebrachte Vertrauen. Simmern, im Mai 2018 Günter Heß Aufsichtsratsvorsitzender Günter Heß | Aufsichtsratsvorsitzender 15 DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

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