GB 2020

11 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsord- nung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in den turnusgemäßen Sitzungen über die wesentlichen Geschäftsvorfälle der Bank. Die Themenschwerpunkte der Sitzungen bilden grundsätzliche Fragen zur Geschäfts- politik, das Kredit- und Eigenanlagengeschäft, die Vermögens- und Ertragslage sowie die Risikosituation der Bank. Darüber hinaus standen der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 22 der Satzung aus seiner Mitte unverändert Ausschüsse eingerichtet. Es bestehen ein Kredit-, ein Prüfungs-, ein Bau- und ein Personalausschuss. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat berichtet worden. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbst- bewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Wir haben uns als Aufsichtsorgan selbst davon überzeugt, dass der Jahresabschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren unserer Bank entwickelt worden ist. Den Bericht der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und den Lagebericht haben wir entgegengenommen und kritisch geprüft. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses – unter Ein- beziehung des Gewinnvortrags – entspricht den Vorschriften der Satzung. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§ 57 Abs. 4 GenG) mit den Prüfungsfeststel- lungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Außerdem haben wir uns über Besonder- heiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Infolge der durch die Corona-Pandemie bestehenden Einschränkungen wird der Aufsichtsrat, im Rahmen der gesetzlich ein- geräumten Möglichkeiten, im Juni 2021 die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 vornehmen. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses zu be- schließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr die Herren Robert Fritsch, Werner Neuheuser und Werner Weber-Gem- mel aus dem Aufsichtsrat aus. Bis auf Herrn Weber-Gemmel, der die satzungsmäßige Altersgrenze erreicht hat, ist eine Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder zulässig. Die Herren Fritsch und Neuheuser stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Führungskräften sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank für die ge- leistete Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr aus. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern und Kunden für das der Genossenschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr entgegen- gebrachte Vertrauen. Simmern, im Mai 2021 Günter Heß Aufsichtsratsvorsitzender DER AUFSICHTSRAT BERICHTET

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