GB 2017

Bericht des Aufsichtsrates 26 | Volksbank Bad Salzuflen eG Geschäftsbericht 2017 Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 der Volksbank Bad Salzuflen eG Michael Richter (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen- den Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Aus- schüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsit- zende in einem engen Informations- und Gedankenaus- tausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü- fung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkonflikten. Die gesetzlichen Anforderun- gen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Alle erforderlichen Beschlüsse zu bedeutenden ge- schäftspolitischen Entscheidungen wurden nach sorgfäl- tiger Prüfung und eingehender Beratung gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung gemäß § 57 Abs. 4 GenG mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- systems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Zudem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahres- abschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der

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