GB 2018

Geschäftsbericht 2018 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Be- schlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regel- mäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereig- nisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsrats- vorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamt- heit über ausreichende Branchen- und Sach- kenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprü- fung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessen­ konflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. 6 Alle erforderlichen Beschlüsse zu bedeutenden geschäftspolitischen Entscheidungen wurden nach sorgfältiger Prüfung und eingehender Beratung gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der ge- meinsamen Prüfungsschlusssitzung gemäß § 57 Abs. 4 GenG mit den Prüfungsfest- stellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirk- samkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Zudem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetrete- ne Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresab- schlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hin- reichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungs­ legung ordnungsgemäß ist. Der Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. geprüft. Über das Prüfungs- ergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüber- schusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses unter Ein- beziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. hat uns gegenüber die Un- abhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Gefahren der Unabhängigkeit wurden zwischen dem Ab- schlussprüfer und dem Aufsichtsratsvorsitzen- den diskutiert.

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