GB 2019
7 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbe- reich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfin- denden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Er- fahrung in seiner Gesamtheit über ausreichende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichts- rat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Alle erforderlichen Beschlüsse zu bedeutenden geschäftspolitischen Entscheidun- gen wurden nach sorgfältiger Prüfung und eingehender Beratung gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung gemäß § 57 Abs. 4 GenG mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems intensiv befasst. Zudem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Un- stimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Aufsichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresab- schlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regio- nen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahres- abschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Auf- sichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses unter Einbeziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Gefahren der Unabhängigkeit wurden zwi- schen dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsratsvorsitzenden diskutiert. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu be- schließen. Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung scheiden aus dem Aufsichtsrat aus: Frau Dr. Dörte Oest Herr Robert Horstbrink Herr Michael Richter Herr Michael Richter kann wegen Erreichens der satzungsbedingten Altersgrenze nicht wiedergewählt werden. Die Wiederwahlen von Frau Dr. Dörte Oest und Herrn Robert Horstbrink sind zulässig und wer- den der Vertreterversammlung vorgeschlagen. Für die gute Zusammenarbeit und ihr Engagement für die Bank spricht der Aufsichtsrat allen ausscheidenden Mitgliedern seinen Dank aus. Das Bankgeschäft stand im Jahr 2019 wieder vor großen Anforderungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Tätigkeit im Jahr 2019. Dieser Dank gilt auch den Vertretern für die Wahrnehmung ihres Ehrenamtes sowie allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftsfreunden, die im Jahr 2019 der Volksbank Bad Salzuflen eG erneut ihr Vertrauen geschenkt haben. Der Aufsichtsrat Bad Salzuflen im Mai 2020 Michael Richter, Vorsitzender
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