GB 2020
7 Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 der Volksbank Bad Salzuflen eG Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeits- bereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig statt- findenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informati- ons- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung in seiner Gesamtheit über ausreichen- de Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbewertung gemäß § 25d Abs. 11 S. 2 Nr. 3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen überprüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenskonflikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 36 Abs. 4 GenG werden somit erfüllt. Alle erforderlichen Beschlüsse zu bedeutenden geschäftspolitischen Entscheidungen wurden nach sorg- fältiger Prüfung und eingehender Beratung gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung gemäß § 57 Abs. 4 GenG mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisions- systems intensiv befasst. Zudem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Auf- sichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rechnungslegung ordnungsgemäß ist. Der Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahres- überschusses unter Einbeziehung des Gewinnvortrages entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. hat uns gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter bestätigt. Gefahren der Unabhängigkeit wurden zwischen dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsratsvorsitzenden diskutiert. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Mit Ablauf der diesjährigen Vertreterversammlung scheiden aus dem Aufsichtsrat aus: Herr Ulrich Backhaus Herr Lutz Brakemeier Herr Uwe Deppe Die Wiederwahl der ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig und wird der Vertreter- versammlung vorgeschlagen. Das Bankgeschäft stand im Jahr 2020 wieder vor großen Anforderungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Tätigkeit im Jahr 2020. Dieser Dank gilt auch den Vertretern für die Wahrnehmung ihres Ehrenamtes sowie allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftsfreunden, die im Jahr 2020 der Volksbank Bad Salzuflen eG erneut ihr Vertrauen ge- schenkt haben. Der Aufsichtsrat Bad Salzuflen im Mai 2021 Robert Horstbrink, Vorsitzender
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