JB 2020 VB Bigge-Lenne eG
Außerdem hat er sich über Besonderheiten und ggf. aufgetretene Unstimmigkeiten im Rahmen der Jahresabschlussprüfung informiert; solche traten nicht auf. Im Ergebnis hat sich der Auf- sichtsrat hinreichend von der ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses überzeugt und dazu beigetragen, dass die Rech- nungslegung ordnungsgemäß ist. Der Genossen- schaftsverband – Verband der Regionen e.V. hat dem Aufsichtsrat gegenüber die Unabhängigkeit der an der Abschlussprüfung beteiligten Mitar- beiter bestätigt. Der Aufsichtsrat wird aufgrund der weiterhin be- sonderen Situation gemäß §3 Abs.3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen- schafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigen- tumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der Aufsichtsratssitzung am 10. Juni 2021 über die Feststellung des aufgestell- ten und durch den Genossenschaftsverband – Ver- band der Regionen e.V. geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 Beschluss fassen. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, die vom Vorstand vorgeschlagene Verwendung des Jahres- überschusses, welche den Vorschriften der Satzung der Volksbank Bigge-Lenne eG entspricht, in der für das vierte Quartal 2021 geplanten Vertreterver- sammlung zu beschließen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bank für ihren hohen Einsatz in einem besonderen Umfeld, das von außergewöhnlichen Aufgaben und Herausforderungen geprägt war und aktuell noch ist. Allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern der Volksbank Bigge-Lenne eG dankt der Aufsichtsrat für das entgegenge- brachte Vertrauen und die stets partnerschaft- liche Zusammenarbeit. Schmallenberg, im Juni 2021 funktion wahrgenommen und die in seinen Zu- ständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse gefasst; dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach §53 Genossenschaftsgesetz. Von der Mög- lichkeit der Bildung eines separaten Prüfungsaus- schusses hat der Aufsichtsrat keinen Gebrauch gemacht. Die im Gesetz vorgegebenen Aufgaben des Prüfungsausschusses werden vom Gesamt- gremium Aufsichtsrat wahrgenommen. Der Auf- sichtsrat verfügt aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen in seiner Gesamtheit über ausrei- chende Branchen- und Sachkenntnisse sowie über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Rahmen der Selbstbe- wertung gemäß §25d Abs.11 S.2 Nr.3 und 4 KWG hat der Aufsichtsrat diese Anforderungen über- prüft. Der Aufsichtsrat ist zudem frei von Interessenkon- flikten. Die gesetzlichen Anforderungen gemäß §36 Abs.4 GenG werden somit erfüllt. Dabei arbei- teten der Aufsichtsrat, die Geschäftsleitung und die zuständigen Abteilungen der Bank vertrauensvoll und verbindlich, aber stets auch mit der notwen- digen Distanz, zusammen. Sowohl der Gesamtauf- sichtsrat wie auch die von ihm gebildeten Gremien haben von ihrem Auskunftsrecht aktiv Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lage- bericht wurde vom Genossenschaftsverband – Ver- band der Regionen e.V. geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich als Aufsichts- organ selbst davon überzeugt, dass der Jahres- abschluss zutreffend aus der Buchführung und den Inventaren der Bank entwickelt worden ist. Den Bericht über die gesetzliche Jahresabschluss- prüfung hat er entgegengenommen und kritisch geprüft. Ein Prüfungsschwerpunkt wurde durch den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht gesetzt. Im Rahmen der gemeinsamen Prüfungsschlusssitzung (§57 Abs. 4 GenG) hat sich der Aufsichtsrat mit den Prüfungsfeststellungen bezüglich der Über- wachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems intensiv befasst. Christian Berken Jürgen Bischopink Aufsichtsratsvorsitzender stv. Aufsichtsratsvorsitzender 18
RkJQdWJsaXNoZXIy NjMwODg=