VB Anröchte eG GB 2020
nungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus- wirkungen der COVID-19-Pandemie den Jahres- abschluss zum 31.12. 2020 festgestellt. Die Verwendung des Jahresüberschusses beschließt die Vertreterversammlung. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Kira Schmidtmann und Martin Jöring aus. Eine Wiederwahl der Frau Schmidtmann und des Herrn Jöring ist zulässig und wird vorgeschlagen. Weitere Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates müssen spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Vertreterversammlung bei der Genossenschaft eingehen. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand für die erfolgreiche Arbeit und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2020. Unseren treuen Mitgliedern und Kunden danken wir für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Anröchte, 30. 05. 2021 Michael Mund Vorsitzender des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung oblie- genden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Über wachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unab hängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Ins- besondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beein flussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in neun regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedanken austausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lage- bericht wurde vom Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversamm- lung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lage bericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat ge- prüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses – unter Einbeziehung des Gewinnvortrages – ent- spricht den Vorschriften der Satzung. Abweichend von der bisherigen Handhabung hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 gemäß §3 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Woh- Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 7 Bericht des Aufsichtsrates
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