JB 2020

die zu erwartende Dividende in Höhe von 2,50% eine Abschlagszahlung von 100% am 20. Mai 2021 zu leisten. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit §3 Absatz 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,Genossenschafts-,Vereins-,Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversamm­ lung, die vorgeschlagene Verwendung des Jahres­ überschusses zu beschließen. Nach unserer Satzung scheiden mit Ablauf der Generalversammlung Herr Peter Linckh und Herr Ian Schölzel turnusgemäß aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Peter Linckh steht für eine Wiederwahl aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Verfü­ gung. Herr Ian Schölzel steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Seine Wiederwahl ist nach unserer Satzung zulässig. Durch die Fusion der Volksbank Welzheim eG mit der Raiffeisenbank Vorder­ steinenberg eG wird sich der Aufsichtsrat zukünf­ tig aus den fünf Aufsichtsräten der Volksbank Welzheim eG und aus zwei Aufsichtsräten der ehemaligen Raiffeisenbank Vordersteinenberg eG, namentlich den Herren Harry Wahl und Gerhard Kugler, zusammensetzen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Ein­ satz, gerade auch vor dem Hintergrund der Pandemie und den damit verbundenen Heraus­ forderungen, und die im Jahr 2020 erfolgreiche Arbeit. Ebenso gilt der Dank allen Mitgliedern und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Welzheim, den 21. April 2021 Der Aufsichtsrat Horst Klunzinger Vorsitzender Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach §53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaus­ tausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 mit Lage­ bericht wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungs­ vermerk versehen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Aufsichtsrat in einer gesonderten Sitzung am 16. März 2021 unterrichtet worden. Das Prüfungsergebnis wird in der aufgrund der aktuell vorliegenden Pandemie­ lage erst im Herbst 2021 stattfindenden General­ versammlung vorgetragen. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüber­ schusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ord­ nung befunden. Der Vorschlag für die Verwen­ dung des Jahresüberschusses – unter Einbeziehung des Gewinnvortrages – entspricht den Vorschriften der Satzung. Abweichend von §48 Absatz 1 Satz 1 des Genos­ senschaftsgesetzes erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat in einer Sitzung am 12. April 2021. Zeitgleich hat der Vor­ stand mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlos- sen, sowohl auf die Ansprüche bezüglich der zu erwartenden Auseinandersetzungsguthaben der in 2020 ausgeschiedenen Mitglieder als auch auf Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2020 11 Bericht des Aufsichtsrates

RkJQdWJsaXNoZXIy NjMwODg=